Background

Leistungen

Potenzielle Investoren im Kanton Zenica-Doboj verfügen über eine Reihe von Anreizen und Vorteilen auf verschiedenen Regierungsebenen.

LANDESEBENE

In Übereinstimmung mit dem Gesetz über ausländische Direktinvestitionspolitik in Bosnien und Herzegowina ("Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina", Nr. 17/98, 13/03, 48/10 und 22/15) wird ausländischen Investoren Folgendes garantiert:

  • Inländische Behandlung ausländischer Investoren, d.h. ausländische Investoren haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Einwohner von Bosnien und Herzegowina.
  • Ausländische Investoren haben das Recht, für ihre Investitionen Konten bei einer Geschäftsbank in Bosnien und Herzegowina in inländischer oder frei konvertierbarer Währung zu eröffnen.
  • Ausländische Investoren haben das Recht, ausländische Staatsangehörige aus dem Ausland frei zu beschäftigen, sofern die Gesetze in Bosnien und Herzegowina über Arbeit und Einwanderung nichts anderes vorsehen.
  • Ausländische Investoren sind gleichermaßen vor Verstaatlichung, Enteignung, Beschlagnahme und Maßnahmen geschützt. Solche Maßnahmen dürfen nur im öffentlichen Interesse in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften unter Zahlung einer angemessenen Entschädigung getroffen werden.
  • Ausländische Investoren haben die gleichen Eigentumsrechte an Immobilien wie juristische Personen in Bosnien und Herzegowina.
  • Ausländische Investoren haben das Recht, die Gewinne aus ihrer Investition in Bosnien und Herzegowina frei und unverzüglich in einer frei konvertierbaren Währung ins Ausland zu überweisen.

Die Rechte und Privilegien, die ausländischen Investoren gewährt werden und die Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz über ausländische Direktinvestitionspolitik ergeben, können durch das Inkrafttreten später erlassener Gesetze und Statuten nicht widerrufen oder aufgehoben werden. Wenn solche später erlassenen Gesetze und Statuten für ausländische Investoren günstiger sind, haben sie das Recht, das für ihre Investition geltende Regime zu wählen.

Zollvorteile

Ausländische Investitionen sind von Zöllen befreit, mit Ausnahme von Personenkraftwagen, Spielautomaten und Glücksspielen.

  • Produktionsanlagen, die nicht in Bosnien und Herzegowina hergestellt werden, die zur Neu- oder Erweiterung der bestehenden Produktion, zur Modernisierung der Produktion, zur Einführung neuer oder zur Modernisierung bestehender Produktionstechnologien eingeführt werden und die direkte Produktionstätigkeit ausüben, sind von den Einfuhrzöllen befreit.
  • Produktionsmittel und andere Ausrüstungsgegenstände eines Unternehmens, das seine Tätigkeit in einem anderen Staat endgültig einstellt und zum Zwecke der Ausübung einer ähnlichen Tätigkeit in das Zollgebiet von Bosnien und Herzegowina umzieht, sind von der Zahlung der Einfuhrzölle befreit.
  • Handelt es sich bei dem umgezogenen Unternehmen um einen landwirtschaftlichen Betrieb, sind die darauf befindlichen Tiere ebenfalls von den Einfuhrzöllen bei der Einfuhr befreit.

Um das Zollprivileg für ausländische Investitionen nutzen zu können, muss der Begünstigte mit einem schriftlichen Antrag auf Befreiung von den Einfuhrzöllen der für den Wohnort des Begünstigten zuständigen Zollbehörde Folgendes vorlegen:

  • einen Vertrag oder ein anderes geeignetes Investitionsakt, auf dessen Grundlage die Ausrüstung eingeführt wird, für die eine Befreiung von den Einfuhrzöllen beantragt wird;
  • Nachweis der Registrierung einer ausländischen Einlage bei der zuständigen staatlichen Stelle,
  • Spezifikation der Ausrüstung gemäß den Tarifcodes und -namen des Zolltarifs von Bosnien und Herzegowina unter Angabe der Menge und des vom Begünstigten zertifizierten Einzel- und Gesamtwerts;
  • Erklärung des Anlegers, dass die Ausrüstung nicht älter als 10 Jahre ist,
  • eine Bescheinigung, dass die eingeführten Geräte den Normen zum Schutz der menschlichen Umwelt und anderen Normen im Bereich des Arbeitsschutzes entsprechen, ausgestellt von der Einrichtung oder einer anderen für den Bereich dieser Tätigkeit zuständigen Stelle.

Der Zolldienst trifft innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Einreichung des Antrags eine Entscheidung.

Entitätsebene

Verband von Bosnien und Herzegowina

Ausländische Investoren genießen nach den Bestimmungen des FBiH-Gewinnsteuergesetzes folgende Vorteile:

  • Als Steuerpflichtiger, der aus eigenen Mitteln in Produktionsanlagen in Höhe von mehr als 50% des realisierten Gewinns der laufenden Steuerperiode investiert, reduziert sich die Verbindlichkeit der berechneten Einkommensteuer um 30% des Betrags im Investitionsjahr.
  • Für einen Steuerpflichtiger, der in einem Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Jahren aus eigenen Mitteln eine Investition in Höhe von insgesamt 20 Millionen KM tätigt, wobei er im ersten Jahr 4 Millionen KM investiert, reduziert sich die Steuerbelastung um 50 % in den Jahren der Investition.
  • Der Steuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerlich absetzbaren Aufwand in Höhe des doppelten Bruttogehalts, der an neueingestellte Mitarbeiter gezahlt wird, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt:
  • Die Laufzeit des Arbeitsvertrags muss mindestens 12 Monate in Vollzeit betragen und
  • Der neu eingestellte Mitarbeiter war in den letzten fünf Jahren nicht bei einem Steuerzahler oder einer verbundenen Partei beschäftigt.

NÜTZLICHE LINKS:

http://www.fipa.gov.ba/informacije/povlastice/strani_investitori/default.aspx?id=141&langTag=bs-BA 

KANTONEBENE

Die Regierung des ZDK beweist durch Ministerien und Dienstleistungen durch verschiedene kontinuierliche Anreizmaßnahmen, dass sie sich für die Verbesserung des Geschäftsumfelds und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen einsetzt. Mitte des letzten Jahrzehnts startete die Regierung Programme wie: Regression der Verwaltungskosten bei Unternehmensgründung und Registrierung eines Unternehmens, Regression der Zinsen für Investitionskredite, Anreize für den Bau neuer Anlagen und Beschäftigung, Einführung von Qualitätsstandards, Stärkung Kapazitäten im Tourismus und dergleichen.

GEMEINDEEBENE

Gemeinde Breza - http://breza.gov.ba/ 
Gemeinde Doboj Süd - http://www.dobojjug.ba/ 
Gemeinde Kakanj - http://kakanj.gov.ba/ 
Gemeinde Maglaj - http://maglaj.ba  
Gemeinde Olovo - https://olovo.gov.ba/ 
Gemeinde Tešanj - https://opcina-tesanj.ba/ 
Gemeinde Usora - http://www.usora.com/ 
Gemeinde Vareš - https://www.vares.info/ 
Stadt Visoko - http://www.visoko.gov.ba/ 
Gemeinde Zavidovići - https://www.zavidovici.ba/  
Stadt Zenica - https://www.zenica.ba 

Sie haben Fragen oder Informationen für uns..